Einfuhrbestimmung – Einkaufen über der „Green Line“

Hier findet Ihr einen Auszug aus der „Green Line Regulation“ des Europäischen Rates von 2004. Diese Information ist wichtig, wenn man im Urlaub die Innerzyprische Grenze überquert, damit man weiß, was im Gepäck sein darf.

Gemäß der “Green Line Regulation” der Europäischen Union (ER Nr. 866/2004 vom 29. APRIL 2004) können Waren, die in Nordzypern für den persönlichen Gebrauch gekauft wurden, im Wert von 260 Euro pro Person bei der Einreise von Nord- nach Südzypern mitgeführt werden. (diese Waren sind von Umsatz- und Ausfuhrsteuer befreit)

 1. Waren für den persönlichen Gebrauch (Artikel 6):

Waren, entweder offen oder im persönlichen Gepäck transportiert, sind an den Übergängen (Checkpoints) von der Verpflichtung für Ausfuhrdokumente**, Umsatzsteuer, Ausfuhrsteuer und anderen Abgaben ausgenommen, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen:

  • Waren, die für den persönlichen Gebrauch (und nicht für den Verkauf) bestimmt sind, und den Wert von 260 Euro nicht übersteigen
  • 40 Zigaretten und 1 Liter alkoholische Getränke für den persönlichen Gebrauch. Jedoch ist die Einfuhr von offenem Tabak jeglicher Art verboten.
  • Die Einfuhr von gefälschten Markenprodukten und Raubkopien ist verboten
  • Die Einfuhr von Fleisch- und Milchprodukten ist verboten

2. Sonstige Waren für den persönlichen Gebrauch:

Die unten angeführten Waren können die Übergänge (Checkpoints) ebenfalls ohne Ausfuhrdokumente passieren:

  • Frisches Obst oder Gemüse, maximal 3kg oder 3 Bund
  • 1 Strauß Schnittblumen
  • Medikamente für den persönlichen Gebrauch(In der Menge nachvollziehbar für eine einmonatige Behandlung ausreichend)

* Die „Green Line Regulation“ ist ein Beschluss des Europäischen Rates und legt besondere Regeln für den Verkehr von Dienstleistungen, Waren und Personen über die „Green Line“ von Nord- nach Südzypern fest. Diese Regeln sind mit 1. Mai 2004 in Kraft getreten.**Generell müssen Waren in Ausfuhrdokumenten erfasst werden, die von der Türkisch-Zyprischen Handelskammer ausgestellt werden, die dafür von der Europäischen Kommission rechtmäßig autorisiert ist.

 

Liste der der Checkpoints (Stand Mai 2019)

  • Lokmacı / Ledra Street (nur für Fußgänger)
  • Ledra Palas / Ledra Palace (nur für Fußgänger)
  • Metehan / Agios Dhometios
  • Bostancı / Astromeritis – Zodhia
  • Lefke – Aplıç / Lefka – Apliki
  • Yeşilırmak / Kato Pyrgos – Karavostasi
  • Beyarmudu / Pergamos
  • Famagusta – 2.5 Mil / Strovilia
  • Derinya / Deryneia

Mehr Information unter:

Türkisch-Zyprische Handelskammer

  • Adresse: Bedrettin Demirel Caddesi,  No.90, Lefkoşa – North Cyprus
  • Webseite: www.ktto.net 
  • Telefon: +90 392 22 83 760
  • E-mail: ktto@ktto.net
× Wie kann ich dir helfen?